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Pkw-Führerschein in Schöningen machen natürlich in unserer Fahrschule

Von Klasse B bis hin zu Klasse BF17.

Autofahren lernen ist einfach und macht Spaß? Bei Fahrschule Steffen Weigel in Schöningen auf jeden Fall! Melde dich jetzt bei uns an und halte schon bald deinen Pkw-Führerschein in den Händen.

Dich erwarten ein erfahrenes Fahrlehrer-Team, das schon viele Fahrschüler erfolgreich durch die Prüfung gebracht hat, und moderne Fahrzeuge.

Autoführerschein? Anhänger-Führerschein? Hier bist du richtig

Der Führerschein bedeutet Unabhängigkeit und ist daher ein Ziel, das die meisten Menschen erreichen möchten – und das oft schon vor der Volljährigkeit. Wenn du den Pkw-Führerschein erwerben willst, stehen dir in unserer Fahrschule alle Möglichkeiten offen.

Diese Pkw-Führerscheine kannst du bei uns machen:

Klasse B – Autoführerschein

Nach wir vor ist der klassische Autoführerschein das am häufigsten angefragte Angebot unserer Fahrschule. Mit dem Führerschein Klasse B darfst du neben dem Auto auch Fahrzeuge der Klassen L und M – Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h – sowie Trecker in Kombination mit einem Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h zu führen.

Klasse B96 – kleiner Anhängerführerschein

Bei dem kleinen Anhängerführerschein handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, für die ein Kurs in der Fahrschule, aber keine Prüfung erforderlich ist. Das zugelassene Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.

Klasse BE – großer Anhängerführerschein

Der große Anhängerführerschein befähigt dich, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm zu befördern.

Klasse BF17 – begleitetes Fahren ab 17

Erwirbst du die Fahrerlaubnis Klasse BF17, ist es dir erlaubt, vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit dem Auto zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfährt, die seit fünf oder mehr Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.

Klasse L – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 25 km/h

Mit dem T-Führerschein ist es möglich, ab dem 18. Lebensjahr Zugmaschinen bis 60 km/h zu steuern. Vor dem 18. Lebensjahr ist ausschließlich die Nutzung von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt. Darüber hinaus ist es im Besitz des Führerscheins Klasse T zulässig, Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu bedienen. Daher ist der Gabelstaplerführerschein bereits in dieser Klasse inklusive.

Unser Fahrschul-Team berät dich gerne ausführlich zum Pkw-Führerschein und freut sich auf deine Anmeldung.

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